Total Unkraut Frei Ultra 150ml

Florissa Total-Unkraut-Frei ULTRA beseitigt alle wichtigen Unkräuter und Ungräser

Art.Nr.: 48452

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Beschreibung:

Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, zur Kulturvorbereitung vor der Einsaat von Zierpflanzen und Rasen (Zierrasen) mit nachfolgendem Umbruch, sowie unter Stein- und Kernobst. Florissa Total-Unkraut-Frei ULTRA beseitigt alle wichtigen Unkräuter und Ungräser (auch Rasen!). Wirkt ausschließlich auf grüne Pflanzen als Blattherbizid. Keine Bodenbelastung. Der Wirkstoff wird innerhalb weniger Stunden durch die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in der gesamten Pflanze bis in die Wurzeln verteilt. So werden auch ausdauernde Pflanzen mit Wurzelausläufen und Speicherorganen vernichtet. Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet! Wirkstoff: Glyphosat 360 g/l (486 g/l Isopropylamin-Salz) Herbizid, wasserlösliches Konzentrat Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Hinweise zum Schutz der Umwelt:

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist fischgiftig. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trechus quadristriatus (Laufkäfer) eingestuft.

Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:

  1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
  2. unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist. Hinweise zur Entsorgung: Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben.

Allgemeine Hinweise:

Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir eine Haftung nur für gleich bleibende Qualität.

Anwendung (Frühjahr bis Frühsommer):

Auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen ab Pflanzjahr; während der Vegetationsperiode Nichtkulturland genehmigungspflichtig!

Anwendungstechnik:

mit Abschirmung Dosierung für die Spritzanwendung: 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser für 10 m2 spritzen; max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 

Anwendung:

Vorbereitung zur Rasenneueinsaat mit nachfolgendem Umbruch, d.h. Altrasen und Unkräuter werden vernichtet. Während der Vegetationsperiode, vor der Saat. Dosierung: 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser für 10 m2 spritzen; max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1

Anwendung:

Vorbereitung vor der Neueinsaat von Zierpflanzen mit nachfolgendem Umbruch (während der Vegetationsperiode; vor Kulturbeginn). Dosierung: 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser für 10 m2 spritzen; max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1

Anwendung:

Unter Kernobst, ab Pflanzjahr im Frühjahr ODER Sommer. Dosierung: 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser für 10 m2 spritzen; max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1

Anwendung:

Unter Steinobst, ab Pflanzjahr Frühjahr bis Ende Mai. Dosierung: 5 ml in 200 bis 400 ml Wasser für 10 m2 spritzen; max. Anzahl der Behandlungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1

Bitte benutzen Sie den beiliegenden Dosierbecher.

Wartezeit:

Kernobst, Steinobst: 42 Tage Bei Spritzarbeiten Spritzschirm verwenden, um Abdrift und somit Schäden an Kulturpflanzen zu vermeiden. Behandelten Aufwuchs (Abraum von Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. Alle Zierpflanzen und Rasen können bereits 2 Tage nach der Anwendung nachgebaut werden. Bei ausdauernden Unkräutern wird empfohlen 7 Tage zu warten.

Anwendungshinweise:

Die Unkräuter müssen nur befeuchtet werden. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, da Schäden möglich. Nach 7 – 10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein. Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.

Gut bekämpfbar:

Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Kletterlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel, alle herkömmlichen Rasengräser.

Nicht bekämpfbar:

Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Acker- und Sumpfschachtelhalm.


 
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